Die wichtigsten Fragen zu einem Kfz-Gutachten
Vorab: Was ist ein Gutachten?
Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Das Kfz-Gutachten dient dem Auftraggeber (Versicherung, Gericht, ...) als essentielle Entscheidungshilfe bei Unklarheiten.
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Wann braucht man einen Kfz-Gutachter?
Ein Sachverständiger wird immer dann gebraucht, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Denn ein Sachverständiger hat die Aufgabe die entstandenen Kosten einzuschätzen, damit die zu Schaden gekommene Person den richtigen Betrag von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommt.
Wer beauftragt Kfz-Gutachter?
Der Geschädigte hat im Haftpflichtfall das Recht, einen Gutachter nach seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Schadensgutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Wann Kfz-Gutachter einschalten?
Die klassische Situation für die Beauftragung eines Schadengutachtens ist der unverschuldete Unfall, also auch ein Haftpflichtschaden. Dann muss der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz aufkommen.
Was braucht man für ein Gutachten?
Für den Gutachter brauchen Sie Ihren Kfz-Schein und natürlich das beschädigte Fahrzeug, das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners und – aber nicht zwingend erforderlich – die Versicherung des Unfallgegners.
Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?
In der Regel bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Gutachter, jedoch nicht bei einem Bagatellschaden (Schaden, der weniger als 750 Euro beträgt).
Kann ich mir mein Gutachter selber aussuchen?
Haben Sie das Recht auf einen eigenen Gutachter nach dem Unfall? Als Geschädigter steht es Ihnen grundsätzlich immer frei, einen Gutachter Ihrer Wahl zur Sicherung der Beweise und zum Feststellen des Schadenumfangs sowie der konkreten Schadenshöhe zu beauftragen.
Wer muss das Gutachten für einen Bagatellschaden bezahlen?
Bei Bagatellschäden wie beispielsweise kleinen Kratzern, kann es sein, dass die Versicherung von einem Sachverständigen absieht und das Gutachten somit auch nicht zahlt. Die gängige Bagatellgrenze, die sich mit der Zeit eingebürgert hat, liegt bei 750 Euro.
Was bedeutet Nachbesichtigung?
Bei einer Nachbesichtigung der Versicherung handelt es sich um keinen Rechtsanspruch. Es gibt grundsätzlich kein Nachbesichtigungsrecht, es sei denn, dass Schadensgutachten weist gravierende Mängel auf, die selbst für den Geschädigten erkennbar sind.
Kann Versicherung einen Gutachter vorschreiben?
Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl – die Versicherung des Unfallverursachers muss es bezahlen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Wann Kostenvoranschlag und Gutachten?
Bei Schäden unterhalb von 750 bis 800 Euro sollte das Autohaus/die Kfz-Werkstatt dazu raten, ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Für den Sachverständigen heißt das Folgendes: Ab einem Schaden von ca. 750 bis 800 Euro darf der Sachverständige ein Gutachten erstellen.
Kann eine Versicherung eine Werkstatt vorschreiben?
Die gegnerische Versicherung kann Ihnen als Unfallgeschädigten nicht vorschreiben, ob und wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder nicht. Die Kosten hierfür muss die Versicherung des Unfallgegners tragen, wenn dieser den Unfall verursacht hat.
Kann man das Gutachten der Versicherung ablehnen?
Bleibt ein Gutachten weit unter Ihren Erwartungen zurück oder stellt es Sachverhalte Ihrer Meinung nach falsch dar, können Sie den Gutachter der Versicherung ablehnen, Einspruch gegen das Gutachten erheben und einen eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen. Außerdem kann es zu einer Nachbesichtigung kommen.